bAV: Besser verdienen mit der U-Kasse

Die bAV-Beratung gilt bei Vermittlern als eine äußerst lukrative Disziplin. Was viele nicht wissen: Besonders hoch sind die Verdienstaussichten im versicherungsfreien bAV-Durchführungsweg.

Zehn, 50 oder sogar hundert und mehr Kunden auf einen Streich – so stellen sich Berater die betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Allgemeinen vor. Klar, hat man ein Unternehmen einmal von den Vorteilen der bAV überzeugt, scheint der Weg hin zu den Mitarbeitern nicht mehr weit. Und den ebnet das Unternehmen, indem es sein bAV-Angebot bei Implementierung in der Belegschaft und in der Folgezeit bei Neueinstellungen anpreist.

Allein: In Krisenzeiten und angesichts des schlechten Leumunds von Versicherungen halten sich Unternehmer und Mitarbeiter mit dem Abschluss von versicherungsförmigen bAV-Verträgen seit Jahren zurück. Einzig der versicherungsfreie bAV-Durchführungsweg verzeichnet Jahr für Jahr beständig Zuwachsraten im niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Zudem liegen dort die Durchdringungsraten bei annähernd 100 Prozent – im Gegensatz zu durchschnittlich rund 20 Prozent im Versicherungsneugeschäft. 

All das hat seine Gründe: viel höherer betriebswirtschaftlicher (Stichwort: Innenfinanzierung) und steuerlicher Nutzen für das Unternehmen, bessere Verzinsung für Mitarbeiter, niedrigere Kosten für alle. Und manch kleines Zuckerl mehr.

Höhere Durchdringung und höhere Beitragszahlungen in der versicherungsfreien bAV

Zugegeben, die versicherungsförmige bAV ist leichter zu vermitteln als die versicherungsfreie, weil letztere anspruchsvoller ist und mehr betriebswirtschaftliche Kenntnisse voraussetzt. Dafür sind dort aber auch die Verdienstmöglichkeiten höher. „Moment“, werden bAV-Vermittler da einwerfen, „bei Versicherungen gibt es vier Prozent Abschlussprovision und bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse (pdUK) als Königsweg in der versicherungsfreien bAV nur ein Prozent Honorar, jeweils bezogen auf die Wertungssumme!“ Dann doch schnell noch mal ein Sprung zurück: Dem gegenüber sind die Erfolgsaussichten bei der Durchdringung im Betrieb annähernd fünfmal höher.

Ein zweiter Punkt: Unternehmen sind verpflichtet, in der bAV eine Arbeitgeberzulage von 15 Prozent zu leisten, sofern sie nicht rein arbeitgeberfinanziert ist. Kaum ein Arbeitgeber wird freiwillig darüber hinausgehen, bedeutete das doch Liquiditätsabfluss, dessen betriebswirtschaftlicher Nachteil weit höher ist als der kleine Nutzen bei Steuern und Sozialabgaben. Bei der pauschaldotierten U-Kasse hingegen sind die betriebswirtschaftlichen Vorteile so hoch, dass die Unternehmen – freiwillig – in aller Regel 30 bis 50 Prozent dazugeben, oft sogar 100 Prozent. Das erhöht entsprechend die Beitragssumme und damit die Berechnungsbasis für das Honorar.

Zusatzeinnahmen in der Kapitalanlage und laufende Gebühren

Ein weiterer Hinweis: Ist ein Versicherungsvertrag einmal abgeschlossen, hat ihr Vermittler mit den Beiträgen nichts weiter zu tun. Die Verwaltung liegt üblicherweise beim Unternehmen, die Anlage beim Versicherer. Bei der PDUK dagegen, wo die Gelder im Unternehmen angelegt werden, haben Berater in der Regel direkten Zugriff auf die Geldströme. Diese müssen zwischendurch beziehungsweise nebenbei auch am Kapitalmarkt angelegt werden, wofür es Beratung braucht. Und die gibt es nirgends umsonst!

Ein letzter Einwand von Versicherungsvertretern oder -maklern könnte sein, dass es in ihrer bAV-Welt immerhin Bestandsprovisionen zu verdienen gibt. Dem ist entgegenzuhalten, dass auch für die pdUK- Verwaltung laufende Gebühren anfallen, von denen ein Teil an die Berater geht.

Es bleibt also festzustellen, dass die Verdienstchancen für Berater bei versicherungsfreien bAV-Modellen weit höher sind als bei versicherungsförmigen bAV-Produkten. Und nur mal so ganz nebenbei bemerkt genießen Honorare im Gegensatz zu Provisionen Stornosicherheit.

 

 

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