Generationenberatung: Chancen für ein weiteres Berufsfeld

Bei so viel Corona wollen wir nicht das Alltagsgeschäft vergessen. Das Institut für Generationenberatung von unserer VSAV Netzwerkpartnerin Frau Margit Winkler zeigt acht Themenfelder aus der Generationenberatung auf, mit denen sich Finanzberater diesem lukrativen Geschäftsfeld nähern können.

Kunden fragen in Krisenzeiten ihre Finanzberater, mit welchen Empfehlungen sie ihre Mandanten und ihre Familie absichern können. Mit einer Finanzberatung im herkömmlichen Sinne ist es da nicht getan. Berater sollten Experten aus der Generationenberatung hinzuziehen.

Gerade in der Krisenzeit geht es um Sicherheit für die Familie. Per Internet und Telefon sind wir miteinander in Verbindung und hoffen, dass es keinen in der Familie trifft. Denn das Virus macht vor jungen Leuten nicht Halt und die Älteren gehören per se zur Risikogruppe. Doch ein Stück Sicherheit kann ein Berater jeder Familie verschaffen, um den Handlungsspielraum nicht zusätzlich einzuengen. Dabei geht das Beratungsgespräch schnell in einen Themenkomplex über, für den sich der Berater oder Vermittler die Expertise aus der Generationenberatung sichern sollte.

Wer als Berater diese Kenntnisse bei seinen Kunden umsetzen will, für den gibt es beispielsweise das Webinar: Notfall-Konzepte und weitere Webinare. Und überhaupt lohnt sich für Finanzberater eine Zusatzausbildung zum Generationenberater, zum Beispiel mit dem entsprechenden IHK-Zertifikatslehrgang mit Unterstützung eines darauf spezialisierten Instituts. Damit lässt sich nicht nur das Geschäftsfeld hin zu einer ganzheitlichen Beratung erweitern, sondern es bietet auch ein Entré zu neuen Kundenmandaten.

Mit den folgenden Tipps gelangen Finanzberater zu ihrem Notfallkonzept, um gemeinsam mit  ihren Mandanten Rechtliches, Finanzielles und Medizinisches in die Wege zu leiten. Das schafft Sicherheit und die Anerkennung der Familie. Alle Tipps können über digitale Medien teils direkt mit Anwälten umgesetzt werden.

  1. Vorsorgevollmachten errichten oder überprüfen: Seit 2017 gibt es neue Rechtsprechungen, damit die bevollmächtigte Person mehr Handlungsspielraum hat. Ein Beispiel dafür, dass der oder die FinanzberaterIn darauf achten sollte, dass bereits bestehende Vollmachten  stets auf dem aktuellen Stand sind. Falls der Mandant oder die Mandantin noch keine solche Vollmacht errichtet hat, sollten Finanzberater darauf dringen, dass dies schleunigst  mit Hilfe eines Juristen nachgeholt wird.
  2. Dabei an Alltagsvollmachten denken, damit die bevollmächtigte Person diese „kleine Vollmacht“ für Kommunikation und Entbindung der ärztlichen Schweigeflicht von Anfang an hat.
  3. Professionelle Verwahrung ist entscheidend. Eine Vollmacht gilt ab Übergabe und die bevollmächtigte Person müsste diese dann immer bei sich tragen, um im Bedarfsfall zu agieren. Da das nicht möglich ist, sind dafür extra ausgelegte Verwahrdienste zu empfehlen, die per Notfallnummer die Originaldokumente vorlegen.
  4. Häufig unterschätzt ist die Patientenverfügung. Die Corona-Krise führt den Menschen plötzlich vor Augen, wie wichtig dieses Dokument werden kann. Hier geht es darum, dass eine  Vertrauensperson in letzter Instanz auch das letzte Wort hat. Damit will der Patient oder die Patientin  den eigenen Willen berücksichtigt wissen, auch wenn er oder sie diesen nicht mehr selbst aussprechen kann. Berater sollten dieses Thema immer wieder ansprechen. Zum Beispiel auch Aspekte wie den medizinischen Wille und die Meinung des Kunden/der Kundin zur Organspende und dass dieser auch festgelegt ist. Dann kann die bevollmächtigte Person diese Interessen gut vertreten. Nach Meinung der Ärzte sollte auch diese Patientenverfügung jährlich darauf geprüft werden, ob sie noch dem aktuellen Patientenwunsch entspricht.
  5. Mit weiteren Verfügungen machen Kunden ihre Vertreter handlungsfähig: Das sind Pflege- und Trauerverfügung, Haus- und Großtierverfügung und bei Minderjährigen eine Sorgerechtsverfügung. Erst damit wissen die Vertreter, was zu tun ist.
  6. Eine Übersicht zu Vermögen, Versicherungen, Renten, wichtigen Anschriften und eventuell Abonnements, also gewissermaßen eine laufende Bestandsführung der finanziellen Belange, erleichtert die Arbeit der bevollmächtigten Person für ein echtes Notfallkonzept.
  7. Durch konkrete Zuweisung von Finanzmitteln zu den einzelnen Verfügungen schaffen Kunden hilfreiche Strukturen:
    Patientenverfügung und Kranken-Zusatzversicherung
    Pflegeverfügung und Pflegeversicherung oder Vermögensteil
    Trauerverfügung und Sterbegeldversicherung
    Sorgerechtsverfügung und Kindergeldanlage
    Haus- und Großtierverfügung mit Hinweis auf Vertrag, Versicherung oder Konto für die Kosten des Tieres und der Person, die sich darum kümmert.
  8. Elementar wichtig ist ein Testament für den schlimmsten aller Fälle. Gerade Immobilienbesitzer verhindern durch ein konkretes Testament Erbengemeinschaften und damit Streit. Sehr hilfreich ist dafür die Beratung durch Juristen; ein einfaches Vertrauen auf ein Berliner Testament, das beim Zweitversterbenden zur Erbengemeinschaft führt, genügt da nicht.

 

Kontakt:

Institut GenerationenBeratung
Margit Winkler
Adlerweg 31
61231 Bad Nauheim

Telefon: 06032 713464
E-Mail: winkler@institut-generationenberatung.de
Web: www.institut-generationenberatung.de