Bei der D&O-Versicherung unterscheidet man in zwei Kategorien von Schadenfällen. Diese können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Innenansprüche | Außenansprüche |
---|---|
Bestimmungen | Rückforderungsansprüche |
Satzung | Insolvenzverwalter |
Kontrolle der Einhaltung | Fördermittel |
Liquidität | Gesetzliche Ansprüche |
Unzureichende Kontrolle | Finanzbehörden |
Verspätete Beantragung Liquiditätszuschüsse | Sozialversicherungen |
Fehlentscheidung über Fördermittel | Verstöße |
Fehlentscheidung über Kredite | Zollbestimmungen |
Abfluss Liquidität durch Nachsicht und Nachlass | Wettbewerbsvorgaben |
Fehlentscheidung über Unternehmens- Veräußerungen/-Erwerb | |
Abläufe | |
Fehlende Kontrolle | |
Fehlende Mechanismen | |
Fehlende Anweisungen | |
Instanzen nicht eingehalten in Unkenntnis | |
Anschaffungen | |
Ungeeignete Einkäufe | |
Übermäßig Einkäufe | |
Personal | |
Über- oder Unterbesetzung | |
Fehlentscheidung bei Einstellung oder Entlassung | |
Unzureichende Wahrung von Geheimnissen |
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Die Abwicklung dieser Versicherungslösungen erfolgt zulassungsbedingt über unseren Netzwerkpartner CoNav Consulting GmbH & Co. KG (www.conav.de >>).
Formulare VSAV und CoNav: